zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 2, 10. Jänner 1999, Seite R 3

Vergnügungssteuer Wien

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Vergnügungssteuer besteht nur für den Zeitraum des Haltens eines (Spiel)Apparates, wobei jedoch für den Fall des Nicht-mehr-Haltens die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung erst mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem die Abmeldung des Apparates erfolgt oder die Abgabenbehörde sonst davon Kenntnis erlangt; dies gilt nicht für den Austausch eines Apparates. - (§ 6 Abs. 6 Wiener Vergnügungssteuergesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE),
Daten werden geladen...