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SWK 2, 10. Jänner 1999, Seite S 23

Die Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG

Ein Wegweiser für die Praxis unter Berücksichtigung der LStRL 1999

Mag. Klaus Heinlein und Mag. Thomas Jost

Auf Grund der Judikatur des VwGHsowie zahlreicher Erlässe des BMFist die steuerliche Behandlung von Reisekostenersätzen in den letzten Jahren unübersichtlich und praktisch kaum administrierbar geworden. Die bestehende Unsicherheit wurde noch dadurch verstärkt, daß in jüngster Zeit bei Lohnsteuerprüfungen vermehrt Feststellungen in diesem Bereich getroffen wurden. Die nunmehr vorliegenden Lohnsteuerrichtlinien 1999 fassen die derzeitige Rechtsansicht des BMF zusammen und sollten somit wieder zu erhöhter Rechtssicherheit führen. Der Artikel bietet einen Wegweiser für die Praxis unter Berücksichtigung der ab geltenden Lohnsteuerrichtlinien 1999.

1. Grundsätzliches

Nach § 26 Z 4 EStG muß zwischen der Dienstreise nach lohngestaltender Vorschrift sowie der Legaldefinition einer Dienstreise („kleine" und „große" Dienstreise) unterschieden werden, wobei ein günstigerer Dienstreisebegriff nach einer lohngestaltenden Vorschrift der Legaldefinition vorgeht. In einem ersten Schritt sollte daher immer geprüft werden, ob ein Anspruch des Arbeitnehmers nach einer lohngestaltenden Vorschrift besteht. Nur wenn eine „freiwillige" Überzahlung erfolgt, muß weiters geprüft werden, ob auch eine Dienstreise nach der L...

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