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SWK 10, 1. April 1999, Seite R 34

EuGH: Begriff Rauchtabak

Verbrauchsteuern: Der Begriff „Rauchtabak"

Urteilstenor des EuGH:

„1. Artikel 3 Absatz 1 und 4 Nummer 1 der Zweiten Richtlinie 79/32/EWG des Rates vom über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer in ihrer im Mai 1990 geltenden Fassung sind dahin auszulegen, daß mit poröser Zellulose umhüllte Tabakrollen, die zum Rauchen in Zigarettenhülsen gesteckt werden müssen, als Rauchtabak gemäß Artikel 4 Nummer 1 dieser Richtlinie anzusehen sind.

2. Ein Mitgliedstaat, dessen Behörden bei der Auslegung der Artikel 3 Absatz 1 und 4 Nummer 1 der Zweiten Richtlinie 79/32 ein Erzeugnis wie das im vorliegenden Fall betroffene irrtümlich als Zigarette qualifiziert und die Vollziehung dieser Entscheidung nicht ausgesetzt haben, ist nach Gemeinschaftsrecht nicht verpflichtet, den dem Hersteller durch diese fehlerhafte Entscheidung entstandenen Schaden zu ersetzen."

( Brinkmann, Vorabentscheidungsersuchen des dänischen Østre Landsret)

Anmerkung: Bezüglich der in diesem Urteil streitigen Tabakwaren hat nach heutiger Rechtslage die Unterscheidung zwischen Zigaretten und Rauchtabak aufgrund der Änderung der RL 79/32/EWG durch die RL 92/78...

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