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Arbeitgeber: Haftung
•Selbst für den Fall, daß Provisionszahlungen von dritter Seite an einen Dienstnehmer zu den Einkünften aus einem Dienstverhältnis zählen, ist zu beachten, daß eine Haftung des Arbeitgebers im Hinblick auf die Bestimmung des § 78 Abs. 1 EStG 1988 nicht jene Lohnzahlungen betrifft, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern von dritter Seite geleistet werden - (§ 82 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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