Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ungeklärter Vermögenszuwachs
•Es ist zwar an sich zulässig, bei Vorliegen eines ungeklärten Vermögenszuwachses eine Zurechnung zu den vom Abgabepflichtigen erklärten Einkünften vorzunehmen; werden aber doch nicht von vornherein von der Hand zu weisende Einwendungen dahingehend erhoben, daß eine vorgenommene Zurechnung denkunmöglich sei, hat sich die Behörde damit zumindest auseinanderzusetzen. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(, 0283)