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News – Aktuelles aus der Branche (II)
Gesetzliche Neuregelung der Kündigungsfristen für Arbeiter ab : Keine wesentliche Bedeutung für die Bauwirtschaftser
Bereits im Jahr 2017 beschloss der Gesetzgeber, die Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellte anzupassen. Nach zweimaliger Verschiebung des Inkrafttretenstermins tritt diese Änderung nunmehr für Kündigungen, die nach dem ausgesprochen werden, in Kraft.
Allerdings lässt das Gesetz in Saisonbranchen auch nach diesem Stichtag abweichende Regelungen zu, sodass die gesetzliche Neuregelung im Baugewerbe, in der Bauindustrie und im Baunebengewerbe keine praktische Bedeutung hat. Eine ausführliche Analyse der neuen Rechtslage folgt in der nächsten Ausgabe von bau aktuell.
MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M.