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Regelbesteuerungsantrag: Einbringung
• Es ist äußerst unwahrscheinlich, daß eine bestimmte Beilage, die einer Steuererklärung angeschlossen sein soll, anders als die Steuererklärung selbst zweimal nacheinander beim Finanzamt nicht eintrifft bzw. dort in Verstoß gerät; so gesehen kann der VwGH nicht finden, daß das Ergebnis der Beweisaufnahme, es seien von der Beschwerdeführerin keine fristgerechten Regelbesteuerungsanträge eingebracht worden, rechtswidrig wäre. - (§ 21 Abs. 8 UStG 1972), (Abweisung)
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