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Rechtsanwalt: Sachgeschenke
• Gerade bei einer freiberuflichen Tätigkeit (hier Rechtsanwalt), die von einem besonderen Vertrauen des Auftraggebers in die Fähigkeiten und die Seriosität des Leistungserbringers gekennzeichnet ist, kommt den im Wirtschaftsleben häufig anzutreffenden Sachgeschenken regelmäßig keine für die Auftragserteilung maßgebende Bedeutung zu. - (§ 20 EStG 1988), (Abweisung)
Anmerkung: Im Zusammenhang mit dem ab geltenden WTBG fordert der Gesetzgeber mehr Wettbewerb und „Öffnung der Märkte". Damit müssen aber auch für die freiberuflich Tätigen die Einschränkungen bei den Werbeaufwendungen im Sinne der oben erwähnten Erkenntnisse fallen.
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