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Lehrbeauftragter: Dienstverhältnis
• Ein Dienstverhältnis eines Lehrbeauftragten ist dann anzunehmen, wenn der Lehrbeauftragte fest in den Betrieb eines Hochschulinstitutes eingegliedert und dort gleich den anderen am betreffenden Institut als Arbeitnehmer beschäftigten Personen tätig ist. - (§ 2 UStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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