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Verschmelzende Umwandlung
• Auch in Fällen, in denen sich eine verschmelzende Umwandlung ausdrücklich auf das Umwandlungsgesetz stützt, sind zwingend die Vorschriften des Art. I StruktVG zur Anwendung zu bringen. - (Art. I StruktVG), (Abweisung einer Präsidentenbeschwerde)
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