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SWK 16, 1. Juni 1999, Seite R 49

VfGH: WKÖ - Kammerumlage

Wirtschaftskammer Österreich - Kammerumlage; Klage auf Überweisung der von den Abgabenbehörden des Bundes für einen bestimmten Zeitraum eingehobenen Kammerumlagen gemäß § 57 Abs. 6 HKG - (Stattgebung)

1. Die Wirtschaftskammer Österreich (im folgenden: WKÖ) begehrt mit ihrer Klage, der VfGH wolle erkennen, daß der Bund schuldig sei, ihr den Betrag von 4,532.632,17 S samt 4% Zinsen ab zu bezahlen und die Kosten des Verfahrens zu ersetzen.

2. Die Klage ist zulässig. Mit ihr wird ein vermögenswerter Anspruch gegen den Bund erhoben. Es wird begehrt, der Bund möge die von den Abgabenbehörden des Bundes für einen bestimmten Zeitraum eingehobenen Kammerumlagen gemäß § 57 Abs. 6 HKG der Bundeskammer überweisen. Es ist im Verfahren nicht bestritten worden, daß über dieses Begehren weder im ordentlichen Rechtsweg noch durch Bescheid einer Verwaltungsbehörde zu entscheiden ist. Es handelt sich ganz offensichtlich um keinen vor den Gerichten geltend zu machenden zivilrechtlichen Anspruch und eine verwaltungsbehördliche Zuständigkeit ist in dieser Sache nicht erkennbar.

3. Der beklagte Bund bestreitet die Berechtigung der Forderung der klagenden Partei nicht. Er meint jedoch, daß gegenüber der k...

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