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Der VwGH zur Aussetzung der Entscheidung über die Berufung im Getränkesteuer(rückforderungs)verfahren
Der VwGH zur Aussetzung der Entscheidung über die Berufung im Getränkesteuer(rückforderungs)verfahren
Höchstgericht hebt Aussetzungsbescheide auf
VON DR. NIKOLAUS ARNOLD
Nach der Praxis der Berufungsinstanzen wird z. Z. in der überwiegenden Zahl der Berufungsverfahren eine Aussetzung der Entscheidung verfügt.Der Autor hat bereits in einer früheren Publikationdarauf hingewiesen, daß eine Bekämpfung der Aussetzung gute Erfolgsaussichten haben sollte. Der VwGH hat nunmehr in seinem Erkenntnis vom , 99/16/0052, 0053, nicht nur wesentliche Aussagen zur Aussetzung der Entscheidung über die Berufung im Getränkesteuer(rückforderungs)verfahren getätigt, sondern auch erstmals indirekt zu einer allfälligen Verfassungswidrigkeit der getränkesteuerrechtlichen Bestimmungen Stellung genommen. Nachstehend werden die wesentlichen Aussagen des Erkenntnisses dargestellt.
I. Vorbemerkung
a) Stand des Vorabentscheidungsverfahrens
Bekanntlich hat der -8 und 97/16/0021-5, dem EuGH drei Fragen über die Vereinbarkeit der Getränkebesteuerung in Österreich mit Gemeinschaftsrecht zur Vorabentscheidung vorgelegt. Nach zweimaliger Verschiebung der ursprünglich für den a...