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Ermittlung des Veräußerungsgewinnes aus Waldverkäufen bei pauschalierten Betrieben
Der Ansatz angemessener Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Bei der Ermittlung von Veräußerungsgewinnen aus Waldverkäufen pauschalierter Betriebe wird von der Finanzverwaltung dem Ansatz angemessener Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ausreichend Rechnung getragen, sodaß es zur Besteuerung prinzipwidriger überhöhter Gewinne kommt.
In der Regel sind Forstflächen über Generationen hinweg im Familienbesitz. Bei der Veräußerung einer solchen Forstfläche werden die Anschaffungskosten durch Ansatz eines Hilfswertes (meist abgeleitet vom Einheitswert zu einem bestimmten Stichtag oder dergleichen) berücksichtigt. Eine solche Vorgangsweise ist zwar dem Grunde nach richtig, entspricht aber in den seltensten Fällen dem tatsächlichen historischen Wert. Darüber hinaus sind bei einer Veräußerung alle auf dem Bestand lastenden, durch die Pauschalierung noch nicht erfaßten Herstellungskosten zu berücksichtigen.
1. Grundsätzliche Frage: Wann und inwieweit ist bei vorhandenem Waldbestand von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auszugehen?
Der Begriff „Anschaffungskosten" ist im EStG nicht definiert. Anschaffung bedeutet den entgeltlichen Erwerb eines bereits hergestel...