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SWK 16, 1. Juni 1999, Seite S 393

Die (lohn)steuerliche Behandlung rückgezahlter Pflichtbeiträge

Vom auszahlenden Versicherungsträger auszustellende Lohnzettel und eine neue Pflichtveranlagung sollen bisher bestehende Besteuerungslücken schließen

Werner Sedlacek

Das Abgabenänderungsgesetz 1998, BGBl. I Nr. 126/1998, enthält einige bisher kaum beachtete Bestimmungen, die einerseits die lohnsteuerliche Erfassung rückgezahlter Pflichtbeiträge neu regeln und andererseits bestimmen, daß - gemeinsam mit den gesetzlichen Pensionszahlungen zufließende - besondere Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung zur Gänze zu erfassen sind, insoweit sie auf Beiträgen beruhen, die zum Zeitpunkt ihrer Leistung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig waren.

Die Neuregelungen gelten erstmals für das Jahr 1999 und haben ihre Ursache in der sogenannten in der österreichischen Pflichtversicherung verankerten „Mehrfachversicherung", die dazu führen kann, daß der (Mehrfach)Versicherte in einem Kalenderjahr höhere (insgesamt über die Höchstbeitragsgrundlage hinausgehende) Pflichtbeiträge entrichtet (entrichten muß), die auf Antrag des Pflichtversicherten (anteilig) rückgezahlt werden. Stellt der Pflichtversicherte einen solchen Antrag nicht, werden diese Beiträge, soweit es sich um Beiträge zur Pensionsversicherung handelt, (zur Gänze) als Beiträge zur Höherversicherung angerechnet und führen später zum „besonderen Steigerungsbetrag aus der Höherversi...

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