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Die geplante Abzugsfähigkeit der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nach § 11 EStG bzw. § 11 KStG
Steuerliche Gleichstellung des Zuwachses von Eigenkapital und Fremdkapital ist nicht gelungen
Im Rahmen der Steuerreform 2000 werden unter anderem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert. Im Gesetzesentwurf in der dem Ministerrat vorgelegten Fassung vom ist eine Abzugsfähigkeit der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nach § 11 EStG bzw. § 11 KStG geplant. Durch diese Regelung will der Gesetzgeber eine steuerliche Gleichstellung des Eigenkapital- und Fremdkapitalzuwachses erreichen und damit eine Verbesserung der Eigenkapitalausstattung der Betriebe erzielen. „Im Interesse der Förderung der Eigenkapitalbildung soll der Eigenkapitalzuwachs steuerlich begünstigt werden. Dies soll in der Form erfolgen, daß das vom Unternehmer seinem Unternehmen zur Eigenkapitalbildung überlassene Kapital steuerwirksam verzinst werden kann, und zwar in dem Ausmaß, in dem sich Eigenkapital erhöht. Angestrebt wird damit die Herbeiführung einer der Fremdkapitalfinanzierung analogen steuerlichen Belastung." (siehe Erläuterungen zum Gesetzesentwurf, S. 107)
Der vorliegende Beitrag zeigt, daß dem Gesetzgeber das Ziel der steuerlichen Gleichstellung des Zuwachses von Eigenkapital (EK) und Fremdkapital (FK) nicht gelungen ist. Darüber hinaus wird ein Alternativvorschlag vorgebracht, durch den die vom Gesetzgeber gewünschte Gleichstellung errei...