Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Der Einkommensteuertarif nach der Regierungsvorlage zur Steuerreform 2000
Eine kritische Analyse der geplanten Neuregelung
Der Gesetzesentwurf zur Steuerreform 2000sieht eine Neugestaltung des Einkommensteuertarifs vor. Es sollen sowohl die Tarifstufen als auch die Steuersätze geändert werden. Der allgemeine Absetzbetrag soll erhöht werden, wobei jedoch komplizierte Bestimmungen über die Veränderung dieses Absetzbetrages in Abhängigkeit des zu versteuernden Einkommens sowie des Anspruchs auf andere Absetzbeträge vorgesehen sind. Im nachfolgenden Beitrag soll die geplante Neuregelung kritisch beleuchtet werden.
1. Tarifverlauf nach dem Entwurf zur Steuerreform 2000
Ab dem Veranlagungszeitraum 2000 bzw. für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, soll folgender Einkommensteuertarif zur Anwendung kommen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen | Steuersatz: | Steuer je Stufe: | Steuer kumuliert: | |
von: | bis: | |||
100 | 50.000 | 0% | 0 | 0 |
50.100 | 100.000 | 21% | 10.500 | 10.500 |
100.100 | 300.000 | 31% | 62.000 | 72.500 |
300.100 | 700.000 | 41% | 164.000 | 236.500 |
darüber | 50% |
Tabelle 1: Tarif ab der Veranlagung 2000
Die Anzahl der Tarifstufen bleibt unverändert, allerdings wird die zweite Tarifstufe (bis 100.000 S) zugunsten der dritten Tarifstufe (bis 300.000 S) verkürzt (derzeit reicht die zweite Tarifstufe bis zu einem Einkommen von 150.000 S). Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 S beträgt ...