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SWK 16, 1. Juni 1999, Seite S 365

Der Einkommensteuertarif nach der Regierungsvorlage zur Steuerreform 2000

Eine kritische Analyse der geplanten Neuregelung

Mag. Sabine Kristen

Der Gesetzesentwurf zur Steuerreform 2000sieht eine Neugestaltung des Einkommensteuertarifs vor. Es sollen sowohl die Tarifstufen als auch die Steuersätze geändert werden. Der allgemeine Absetzbetrag soll erhöht werden, wobei jedoch komplizierte Bestimmungen über die Veränderung dieses Absetzbetrages in Abhängigkeit des zu versteuernden Einkommens sowie des Anspruchs auf andere Absetzbeträge vorgesehen sind. Im nachfolgenden Beitrag soll die geplante Neuregelung kritisch beleuchtet werden.

1. Tarifverlauf nach dem Entwurf zur Steuerreform 2000

Ab dem Veranlagungszeitraum 2000 bzw. für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, soll folgender Einkommensteuertarif zur Anwendung kommen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen
Steuersatz:
Steuer je Stufe:
Steuer kumuliert:
von:
bis:
100
50.000
0%
0
0
50.100
100.000
21%
10.500
10.500
100.100
300.000
31%
62.000
72.500
300.100
700.000
41%
164.000
236.500
darüber
50%



Tabelle 1: Tarif ab der Veranlagung 2000

Die Anzahl der Tarifstufen bleibt unverändert, allerdings wird die zweite Tarifstufe (bis 100.000 S) zugunsten der dritten Tarifstufe (bis 300.000 S) verkürzt (derzeit reicht die zweite Tarifstufe bis zu einem Einkommen von 150.000 S). Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 S beträgt ...

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