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Eingangsabgaben: Hinterziehung
•Im Zusammenhang mit der Hinterziehung von Eingangsabgaben (Unterfakturierung bei der Einfuhr eines PKW) in Höhe von 10.592 S erscheint eine Geldstrafe von 8.500 S als angemessen. - (§ 35 Abs. 2 FinStrG), (Abweisung)
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