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Gesellschaftsteuer
•Im Zusammenhang mit der Frage der Gesellschaftsteuerpflicht besteht für Sachverhalte, die sich vor dem Beitritt Österreichs zu den Europäischen Gemeinschaften verwirklicht haben, angesichts der Rechtslage nach dem KVG, wonach nicht auf die immer erst durch den Jahresabschluß erfaßte Entwicklung des Gesellschaftsvermögens abgestellt wird, kein Anlaß, von der (bisherigen) Rechtsprechung abzugehen. - (§ 2 Z 2 KVG), (Abweisung)
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