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Gesellschaftsteuerpflicht
•Für den zeitlichen Bereich, auf den das Gemeinschaftsrecht in Österreich anzuwenden ist, ist klargestellt, daß es für die Frage der Gesellschaftsteuerpflicht unter anderem darauf ankommt, ob sich zufolge eines vor der Feststellung des Verlustes abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages der Verlust auf den Umfang des Gesellschaftsvermögens gar nicht auswirkt oder ob der Gesellschafter die Verpflichtung zur Verlustabdeckung erst nach dem Zeitpunkt übernimmt, in dem die Gesellschaft ein Geschäftsjahr mit Verlust abgeschlossen hat. - (§ 2 Z 2 KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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