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Liebhaberei: Verlängerung der Optionsfrist und nun?
Wird die Finanz nicht mehr ernst genommen?
Wie in berichtet, hat das BMF die Frist für die Optionserklärung auf den neuen Zeitraum für den Gesamtüberschuß von 20 bzw. 23 Jahren verlängert. Nach dem Liebhaberei-Durchführungserlaß hätten alle Steuerpflichtigen, die bei Vermietung einer Eigentumswohnung bisher im Gesamtüberschußzeitraum von zwölf Jahren waren, auf den längeren Zeitraum von 20 bzw. 23 Jahren optieren können. Doch hat dies anscheinend fast niemand getan. Warum sollte er auch?
Hilber hat sich in seinem Artikel in SWK-Heft 28/1998, Seite S 603, redlich bemüht, die Folgen und Gründe für diese Option zu erläutern. Doch dürfte dies alles nichts genützt haben. In den letzten Jahren hat bei Steuerpflichtigen und Beratern ein Umdenken begonnen, und es werden die Aussagen der Verwaltung in umfangreichen Durchführungsrichtlinien anscheinend nicht mehr ernst genommen, wenn es ohnedies eine günstigere Rechtsprechung des Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshofes gibt. Die Verwaltung und Gesetzgebung ist für diese Entwicklung auf Grund der immer umfangreicher und unverständlicher werdenden Novellierungen (gerade die Inkrafttretensbestimmung der wieder zugelassenen Jubliäumsgeldrückstellung im ...