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Steuerfreie Fahrtkostenersätze
Klarstellung zur Anmerkung zum VwGH-Erkenntnis vom , 97/15/0073
Herr Mag. Johannes Unger, Steuerberater in Wien, schreibt uns zu den Kurzinformationen in SWK-Heft 1/1999, Seite K 2, folgendes:
„Zur Anmerkung zum VwGH-Erkenntnis vom möchte ich folgende Klarstellung festhalten:
Das VwGH-Erkenntnis vom , 97/15/0073 betraf den § 16 Abs. 1 EStG (Werbungskosten). Das Erkenntnis erging nicht zum § 26 Z 4 EStG (steuerfreie Fahrtkostenersätze).
Nach Auskunft des Finanzministeriums (Lohnsteuerabteilung) gilt diese ,30.000-km-Grenze' nicht für die steuerfreien Kilometergeldersätze. D. h., daß Kilometergeldersätze auch über 30.000 km pro Jahr an Dienstnehmer (unter der Vorauszahlung ordnungsgemäßer Aufzeichnungen) steuerfrei bleiben. Aus diesem Grund ist die Anmerkung im SWK-Heft 1/1999 irreführend."