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Finanzstrafverfahren: Verfolgung
•Eine Verfolgungshandlung im Sinne des Finanzstrafgesetzes liegt dann vor, wenn sie nach außen gerichtet ist, wobei ein Amtshilfeersuchen zu einer nach außen erkennbaren Amtshandlung gehört. - (§ 31 Abs. 1 FinStrG), (Abweisung)
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