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SWK 8, 10. März 1999, Seite R 024

Einfuhrumsatzsteuer: Bemessung

Die Lizenzgebühr für die Nutzung der Software im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Datenträgers gehört als Entgeltbestandteil zur Bemessungsgrundlage für die anläßlich der Einfuhr der Waren zu erhebende Einfuhrumsatzsteuer. - (§ 5 Abs. 2 UStG 1972), (Abweisung)

( - 0417)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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