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GrESt: Erwerbsvorgang
•Der VwGH hat in seiner bisherigen Rechtsprechung klargestellt, daß dann, wenn Interessenten in ein fertiges Vertragsgeflecht eingebunden werden, welches sicherstellt, daß nur solche Interessenten zugelassen werden, die sich an ein im wesentlichen vorgegebenes Konzept binden, auch die das Baukonzept betreffenden Verträge in den Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes einzubeziehen sind. - (§ 5 GrEStG 1987), (Abweisung)
( - 0238, 0239 - 0243, 0244 - 0248, 0249 - 0253)