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Gebühren: Befreiung
•Im Rahmen der zwischenstaatlich vereinbarten Kontingente werden die jeweiligen Kontingenterlaubnisse an die einzelnen Beförderungsunternehmer vergeben; bei diesen Lenkungsmaßnahmen handelt es sich zweifellos um eine Bewirtschaftung der Beförderungskapazitäten, welche Angelegenheit von der Befreiungsbestimmung des Gebührengesetzes umfaßt wird. - (§ 14 TP 6 Abs. 5 Z 6 GebG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0527)