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Zur Frage des anteiligen Vorsteuerabzuges
Aktuelles BFH-Urteil ermöglicht eine einfachere Handhabung des Vorsteuerabzuges
Der BFH hat jüngst zur Frage des anteiligen Vorsteuerabzuges von Gesellschaftern (Gemeinschaftern) aus einer an die Gemeinschaft gerichteten Rechnung Stellung genommen. Eine einfachere Handhabung des Vorsteuerabzuges erscheint dadurch möglich.
Zur Ausgangslage
Errichtet eine Miteigentümergemeinschaft ein Gebäude und überläßt davon Teile des Gebäudes einem Miteigentümer ohne besonderes Entgelt zur Nutzung (Beispiel: Liegenschaftseigentümer sind Ehegatten zu je 50%, die Gattin errichtet für unternehmerische Zwecke Geschäftsräumlichkeiten, der Ehegatte die Privatwohnung), stellt sich im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug die Frage, ob die Ehegattin (Unternehmerin) aus der zufolge des gemeinsam erteilten Bauauftrages und somit erstellten Abrechnung der Bauleistungen an die Gemeinschaft zum (anteiligen) Vorsteuerabzug ohne Zwischenschaltung der Gemeinschaft als Unternehmer berechtigt ist. Nach bisheriger österreichischer Judikatur () steht ein Vorsteuerabzug bei bloßen Miteigentümergemeinschaften nur zu, wenn die Gemeinschaft selbst das Grundstück unternehmerisch nützt (Vermietung an Dritte oder auch an die Miteigentümer).
Ruppe, UStG 1994, § 6 Tz. 237 weist darauf hin, ...