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Grenzen der Finanzierungsfreiheit Fremdfinanzierung von stillen Reserven?
Finanzierungsfreiheit im Spannungsfeld zwischen Privatautonomie und Gläubigerschutz
Es ist Beiser (SWK-Heft 35/36/1998, Seite 765 ff.) grundsätzlich zuzustimmen, daß es einem Steuerpflichtigen im Interesse einer möglichst weitgehenden Verwirklichung des Grundsatzes der Privatautonomie und der damit verbundenen steuerlichen Gleichstellung von ursprünglicher und nachträglicher Fremdfinanzierung möglich sein sollte, die im Unternehmen entstandenen stillen Reserven fremdzufinanzieren, ohne gleichzeitig das Recht auf Abzug der darauf entfallenden Schuldzinsen als Betriebsausgaben zu verlieren. Im folgenden soll jedoch gezeigt werden, daß die Einräumung einer derart weitgehenden Dispositionsbefugnis einerseits gegen das kaufmännische Vorsichtsprinzip verstoßen und andererseits zu einer steuerlichen Diskriminierung von Realisationstatbeständen von stillen Reserven führen dürfte.
I. Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht
Das kaufmännische Vorsichtsprinzip dient dem Gläubigerschutz und der Kapitalerhaltung. Durch die vorsichtige Gewinnermittlung (imparitätisches Realisationsprinzip) sollen überhöhte Gewinnausschüttungen vermieden und die Haftungssubstanz möglichst hoch gehalten werden. Das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht findet seine Verwirklichung in bestimmten Ansatzvor...