Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nochmals: Schätzgutachten als Werbungskosten?
Ergänzung der bisherigen Diskussion in SWK-Heft 31/1998, ÖStZ 1998/22 sowie SWK-Heft 1/1999 und 6/1999
1. Kosten der Einkunftsermittlung sind im betrieblichen Bereich Betriebsausgaben (Doralt, Kommentar3, § 4 EStG, Tz. 231, S. 248; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 4 EStG, Tz. 39, S. 180 sowie § 18 EStG, Tz. 93, S. 727) und im außerbetrieblichen Bereich Werbungskosten (Doralt, Kommentar3, § 28 EStG, Tz. 97 – Steuerberatungskosten; Quantschnigg/Schuch, a. a. O.; ). Einnahmen sind mit den Kosten der Einkunftsermittlung nicht verbunden. Die Einnahmen aus der Einkunftsermittlung erzielen Steuerberater und andere Einkunftsermittler, beim beratenen Steuerpflichtigen liegen nur Kosten vor.
2. Kosten der Ermittlung der Einkünfte aus VuV sind Werbungskosten. Insofern besteht Einigkeit in Rechtsprechung und Schrifttum (Doralt und Quantschnigg/Schuch a. a. O. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes; ebenso Beiser, SWK-Heft 1/1999, Seite S 2 sowie Ch. Doktor und Ch. Lenneis, SWK-Heft 6/1999, Seite S 170 f.). Kosten einer Schätzung der fiktiven Anschaffungskosten i. S. d. § 16 Abs. 1 Z 8 EStG dienen der Einkunftsermittlung und sind somit ebenso Werbungskosten wie die Steuerberatungskosten aus der Ermittlung der Einkünfte aus VuV.
3. Steuerberatungskosten aus der Ermittlung der Einkü...