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Hausverwaltung: Gewerbebetrieb
•Ein Hausverwaltungsunternehmen, das 27 Angestellte - zum Teil hochqualifiziert, zum Teil sogar mit einer Prokura ausgestattet - beschäftigt, konnte als Gewerbebetrieb behandelt werden - (§ 22 Abs. 1 EStG 1972), (Abweisung)
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