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Nichtabgabe von USt-VA
•Abgabenhinterziehung wird schon durch bloße Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen begangen, ohne daß besondere Handlungen zur Täuschung der Abgabenbehörde unternommen werden - (§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG), (Abweisung)
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