Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfassungswidrigkeit des Verbots der Bildung von Jubiläumsgeldrückstellungen
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom , G 403/97 das Verbot der Bildung von Rückstellungen für Dienstjubiläen im § 9 Abs. 4 EStG als verfassungswidrig aufgehoben (siehe Draskovits, SWK-Heft 8/1998, S 235 f.). Die Aufhebung erfolgte in diesem Fall erst mit Ablauf des .
Der konkrete Fall zeigt die äußerst unbefriedigende gesetzliche Situation der verfassungsgesetzlichen Anlaßfallwirkung wieder einmal mit aller Deutlichkeit auf. Denn die Folge des gegenständlichen Erkenntnisses ist, daß der als verfassungwidrig erkannte Teil des § 9 Abs. 4 EStG nunmehr bis zum auch für alle Nicht-Anlaßfälle immunisiert wurde. Weitere Berufungen gegen die steuerliche Nichtanerkennung von laufenden Zuführungen zur Jubiläumsgeldrückstellung in den Jahren 1994-1998 sind daher zwecklos.
Der Fachsenat für Steuerrecht ist nach wie vor bestrebt, eine Lösung der unbefriedigenden Anlaßfallproblematik herbeizuführen. Die maßgeblichen politischen Entscheidungsträger sowie der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts wurden schriftlich ersucht, die bereits im Herbst 1997 diskutierten Novellierungsvorschläge ohne Verzug legistisch umzusetzen.
Ein weiteres verfassungsrechtliches Problem besteht in diesem Zusammenhang bei der Bestimmung des Art. I Z 64 St...