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KU 1 - nicht gemeinschaftswidrig
Mit hat der EuGH in der Rechtssache C-318/96 Spar Warenhandels AG entschieden, daß die KU 1 nicht gegen die 6. USt-RL verstößt. Damit ist das aufgrund der Schlußanträge des Generalanwalts bereits erwartete Ergebnis eingetreten (siehe Sedlaczek, SWK-Heft 8/1998, S 253 ff. und Zorn, SWK-Heft 8/1998, S 256 f.).
Das BMF ist an die Kammer mit dem Ersuchen herangetreten, daß noch unerledigte Berufungen gegen die KU 1 zwecks Verwaltungsvereinfachung von den Berufungswerbern selbst zurückgezogen werden.