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SWK 30, 20. Oktober 1998, Seite R 110

Kanalgesetz Stmk.

Bei der Verbringung von Abwässern in eine Senkgrube kann nicht davon gesprochen werden, daß die Abwässer entsorgt werden, sondern lediglich davon, daß diese gesammelt werden. - (§ 4 Abs. 5 Stmk. KanalG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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