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Kanalgesetz Stmk.
Bei der Verbringung von Abwässern in eine Senkgrube kann nicht davon gesprochen werden, daß die Abwässer entsorgt werden, sondern lediglich davon, daß diese gesammelt werden. - (§ 4 Abs. 5 Stmk. KanalG 1988), (Abweisung)
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