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SWK 30, 20. Oktober 1998, Seite R 110
Gerichtsgebühren: Räumungsvergleich
• Wird für die im Räumungsvergleich übernommenen Leistungen keine zeitliche Begrenzung vereinbart, ist von einer unbestimmten Dauer der Vereinbarung auszugehen. - (§ 18 GGG), (Abweisung)
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