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Gerichtsgebühren: Pönale
• Nach ständiger hg. Judikatur betreffend die Gerichtsgebührenpflicht von Pönaleleistungen kommt es nicht darauf an, ob und in welcher Höhe eine Pönale tatsächlich bezahlt wird, „weil es betreffend die Beurteilung der Bemessungsgrundlage bei einem Vergleich immer auf den Wert derjenigen Leistung ankommt, zu der sich eine Vergleichspartei verpflichtet (vgl. das hg. Erkenntnis vom , Zl. 87/16/0020, und die dort angeführte Vorjudikatur) nicht aber darauf, was schlußendlich tatsächlich geleistet wird." - (§ 18 GGG), (Abweisung)
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