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Say on Pay – Vorstandsvergütung und Vergütungspolitik
Die Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie brachte unter anderem neue Regeln für die Vergütung von Vorständen und Aufsichtsräten in österreichischen börsenotierten Aktiengesellschaften (Stichwort „Say on Pay“). Aktionäre sind seither auch verstärkt in die Gestaltung der Bezüge der Vorstandsmitglieder einzubeziehen. Die Zügel liegen hier aber weiterhin fest in der Hand des Aufsichtsrats. Nachstehend ein kompakter Überblick zum Thema Vergütungspolitik mit Fokus auf Vorstandsvergütung.
1. Neue Regeln zur Vorstandsvergütung
Das erklärte Ziel der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie ist es, ein attraktiv(er)es Umfeld für Aktionäre zu schaffen und die Corporate Governance börsenotierter Unternehmen in der EU weiter zu verbessern. Vor diesem Hintergrund brachte die Richtlinie unter anderem – unter der Überschrift „Say on Pay“ diskutiert – neue Regeln betreffend die Gestaltung der Bezüge der Unternehmensleitung (Vorstand und Aufsichtsrat), die den diesbezüglichen Einfluss der Aktionäre stärken und Vergütungsvereinbarungen transparenter machen sollen. Hierzu wurden zwei Instrumente vorgesehen: die Erstellung einer Vergütungspolitik sowie jährliche Vergütungsberichte. Erstere soll vorab einen Ha...