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SWK 30, 20. Oktober 1998, Seite R 108

Außergewöhnliche Belastung

Nur dann, wenn eine Prozeßführung unmittelbar zur Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage eines nahen Angehörigen erforderlich ist, können diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. - (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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