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SWK 30, 20. Oktober 1998, Seite R 107

VfGH: NÖ Anzeigenabgabegesetz

Aufhebung des § 2 a des NÖ Anzeigenabgabegesetzes wegen Mißachtung des freien Beschlußrechtes der Gemeinden nach FAG - (§ 2 a NÖ AnzeigenabgabeG)

§ 2 a des NÖ Anzeigenabgabegesetzes, LGBl. Nr. 3705-2, wird als verfassungswidrig aufgehoben.

Die mit § 2 a NÖ AnzeigenabgabeG geschaffene Abgabe, welche bestimmte entgeltliche Rundfunksendungen zum Gegenstand hat, ist - finanzausgleichsrechtlich - als Abgabe von Ankündigungen im Sinne des § 14 Abs. 1 Z 13 FAG 1993 zu werten. Als solche darf sie nach § 14 Abs. 2 FAG 1993 nur als ausschließliche Gemeindeabgabe - unter Beachtung des freien Beschlußrechtes der Gemeinden gemäß § 15 Abs. 3 Z 4 FAG 1993 - bestimmt werden. Nun fällt der Ertrag der nach § 2 a leg. cit. erhobenen Abgabe zwar zum weitaus überwiegenden Teil den Gemeinden zu (§ 13 NÖ AnzeigenabgabeG) und ist nicht etwa wie gemäß den Bestimmungen des Vorarlberger AnzeigenabgabeG je zur Hälfte zwischen den Gemeinden und dem Land geteilt. Abgesehen davon, daß aber auch ein wie in § 13 NÖ AnzeigenabgabeG vorgesehener geringer Anteil des Landes, nämlich von 10 Prozent, unter finanzverfassungsrechtlichem Aspekt zum Ergebnis führt, daß eine zwischen dem Land und den Gemeinden geteilte Abgab...

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