Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zeitpunkt der Euro-Umstellung im Unternehmen
Zum Beitrag „Rechnungswesen und Euro-Umstellung" von Univ.-Prof. Dkfm. Dr. Gerhard Seicht schreibt uns Mag. Wolfgang Steinmaurer, Beeideter Buchprüfer und Steuerberater in Linz:
„Auf Seite 147, vorletzter Absatz, letzte Zeile, wird ausgeführt: 'Nach innen erst spätere Umstellung (muß ein Bilanzstichtag sein) vornehmen.' Es handelt sich dabei offensichtlich um einen Flüchtigkeitsfehler, weil die Euro-Umstellung nicht unbedingt zu einem Bilanzstichtag durchgeführt werden muß. Das ist zwar ursprünglich von der Finanzverwaltung verlangt worden, wurde dann aber nicht in die Änderung des Schillinggesetzes aufgenommen.
Der Text innerhalb der Klammer hätte wohl heißen sollen 'soll ein Bilanzstichtag sein', weil es durchaus ratsam ist, zu einem Bilanzstichtag umzustellen, denn es sind wesentlich weniger Umrechnungsvorgänge durchzuführen. Siehe dazu auch Reich-Rohrwig, Euro-Umstellung, E/65, Seite 48: ,Anders als dies ursprünglich bei Vorbereitung der Euro-Einführung in Österreich in Diskussion stand, kann die Umstellung innerhalb des Umstellungszeitraums zu jedem beliebigen Tag, der nicht unbedingt ein Bilanzstichtag sein muß, erfolgen.'"