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EuGH: Leasing von Pkw
•Mehrwertsteuer: Leasing von Personenkraftwagen am Sitz des Unternehmens (Art. 9 Abs. 1 der 6. MWSt-RL)
Urteilstenor:
„1. Der Begriff ,feste Niederlassung' in Artikel 9 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ... ist so auszulegen, daß ein Unternehmen aus einem Mitgliedstaat, das eine Reihe von Fahrzeugen an Kunden vermietet oder least, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind, nicht allein schon aufgrund dieser Vermietung über eine feste Niederlassung in diesem anderen Mitgliedstaat verfügt."
( Lease Plan Luxembourg SA, Vorabentscheidungsersuchen des belgischen Rechtbank van eerste aanleg Brüssel)
Anmerkung: Wie der EuGH bereits in seinem Urteil vom Rs. C-190/95 ARO Lease (Slg. 1997, I-4383) festgestellt hat, ist die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die im Unterhalten einer Flotte von Leasingfahrzeugen in Belgien besteht, nicht ausreichend dafür, um in diesem Staat eine feste Niederlassung anzunehmen.