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Getränkesteuer Tirol
•Keine bescheidmäßige Neufestsetzung der Getränkesteuer unter nachträglicher Berücksichtigung des bis dahin in die Selbstbemessung einbezogenen Außerortsverbrauchsanteiles - (§ 9 Abs. 2 Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetz i. d. F. LGBl. Nr. 54/1991 und Art. II § 2 Abs. 3 FAG-Novelle 1991, BGBl. Nr. 693/1991), (Abweisung)
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