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SWK 16, 1. Juni 1998, Seite R 52

Abgabenbemessung: Ermittlung

Der Abgabepflichtige hat im Rechtsstaat Anspruch auf gesetzeskonforme Ermittlung der Abgabenbemessung und der Voraussetzungen der Schätzungsberechtigung. - (§ 184 BAO)

„Liegt die Vermutung nahe, daß der Beschwerdeführer erneut versucht hatte, seiner Steuerpflicht für getätigte Umsätze und vereinnahmte Honorare dadurch zu entgehen, daß er in untersuchungsbedürftiger Weise Einrichtungen vorschob, denen entgegen dem wahren wirtschaftlichen Gehalt Umsätze und Einkünfte zugerechnet werden sollten, so hatte der Beschwerdeführer aber im Rechtsstaat Anspruch darauf, daß die Abgabenbemessung und im besonderen die Voraussetzungen für die von der belangten Behörde angenommene Schätzungsberechtigung auch für die Streitjahre des vorliegenden Beschwerdefalles gesetzeskonform ermittelt werden. Hiezu bedurfte es aber auf die Verhältnisse der Streitjahre bezogener Sachverhaltsfeststellungen, die in einem Ermittlungsverfahren gewonnen wurden, in welchem dem Beschwerdeführer das Parteiengehör gewährt worden war, und die mit Erwägungen zur Beweiswürdigung begründet sind, die auf das Sachvorbringen des Beschwerdeführers eingehen, mit der Aktenlage im Einklang stehen und der verwaltungsgerichtlichen Schlüssig...

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