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Rückstellungen für Euro-Umstellungsaufwendungen handelsrechtlich geboten?
Die endlose Diskussion über Pflicht oder Recht zur Bildung von Rückstellungen hilft der Wirtschaft nicht
Im SWK-Heft 12/1998, S. 39 - 42, hat Altenburger zu einem Artikel von Vetter Stellung genommen. Er kommt zusammenfassend zum Ergebnis, daß gute Gründe für eine handelsrechtliche Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für Euro-Umstellungsaufwendungen im Jahresabschluß jenes Geschäftsjahrs sprechen, in das die Verabschiedung der 2. Euro-VO fällt. Nach Altenburger handelt es sich um Verbindlichkeitsrückstellungen aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung, für die kein Ansatzwahlrecht, sondern Ansatzpflicht bestünde. Allerdings könne im Ergebnis von einem Ansatzwahlrecht ausgegangen werden, weil das Unterlassen der Rückstellungsbildung auf eine Stellungnahme der Europäischen Kommission und das ihr (nur z. T.)folgende Schrifttum gestützt werden könne.
Mit diesem Beitrag Altenburgers wird die seit einem Jahr laufende Diskussion fortgesetzt, ob (spätestens) in Jahresabschlüssen, die auf einen Zeitpunkt nach dem aufgestellt werden, für bis dahin nicht angefallene und voraussichtlich nicht zu aktivierende Euro-Umstellungsaufwendungen Rückstellungen gebildet werden können oder sogar müssen.
Der Umfang und damit die materielle Bedeutung von Euro-Umstellungsaufwendungen hängt so...