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Die Umsatzsteueränderungen des Budgetbegleitgesetzes 1998
Voranmeldungsverpflichtung und Wegfall der Weiterverrechnung von USt-Beträgen gemäß § 12 Abs. 14 UStG
Am 13. Mai wurde im Nationalrat das Budgetbegleitgesetz 1998 beschlossen. Dieses Gesetz hat auch Änderungen des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der Voranmeldungsverpflichtung und der Inrechnungstellung von Vorsteuerbeträgen gemäß § 12 Abs. 14 UStG gebracht, die in der Folge kurz dargestellt werden sollen (hinsichtlich der Regierungsvorlage dieses Gesetzes siehe SWK-Heft 10/1998, Seite T 43).
Voranmeldungsverpflichtung
1. Gesetzeswortlaut
§ 21 Abs. 1 zweiter Unterabsatz lautet:
„Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung vorsehen, daß in bestimmten Fällen die Verpflichtung zur Einreichung einer Voranmeldung entfällt, sofern der Unternehmer seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Unternehmer, die danach für einen Voranmeldungszeitraum keine Voranmeldung einzureichen haben, sind verpflichtet, für diesen Voranmeldungszeitraum unter Verwendung des amtlichen Vordruckes für Voranmeldungen eine Aufstellung der Besteuerungsgrundlagen anzufertigen, es sei denn, es ergibt sich für diesen Voranmeldungszeitraum weder eine Vorauszahlung noch ein Überschuß."
§ 21 Abs. 1 dritter Unterabsatz lautet: