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Prämienzahlung für eine Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage durch Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Der Anspruch gegenüber einem Versicherungsunternehmer aus einer Rückdeckungsversicherung für Abfertigungen ist auch bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens zu aktivieren (Abschn. 61 A Pkt. 6 Abs. 2; ).
Die gleiche Beurteilung ist auf die Rückdeckungsversicherung für eine Pensionszusage des Einnahmen-Ausgaben-Rechners anzuwenden. Auch wenn ein § 4-Abs. 3-EStG-Gewinnermittler für Pensionszusagen nicht durch Bildung eines steuerfreien Betrages Vorsorge treffen kann, bleibt der Versicherungsanspruch ein nichtabnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und ist damit aktivierungspflichtig. (