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Betriebsvermögen
•Stehen Wirtschaftsgüter nicht im wirtschaftlichen Eigentum des Unternehmers, so können sie nicht Betriebsvermögen sein; überläßt der wirtschaftliche Eigentümer das Wirtschaftsgut einem Dritten, damit er es zur Erzielung betrieblicher Einkünfte verwendet, so stellt dieses Wirtschaftsgut nicht Betriebsvermögen des Dritten dar. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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