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Handelsvertreter: Betriebsveräußerung
•Aus dem Wortlaut des § 24 HandelsvertreterG 1993 ergibt sich, daß der Ausgleichsanspruch nicht ein Entgelt für die Übertragung eines Kundenstocks des Handelsvertreters darstellt; eine Betriebsveräußerung liegt somit nicht vor. - (§ 37 Abs. 2 Z 1 EStG 1988), (Abweisung)
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