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Rückstellung für drohende Verluste
•Für die Beurteilung, ob eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in der Bilanz anzusetzen ist, sind jene Verhältnisse maßgebend, die am Bilanzstichtag bestanden haben. - (§ 9 EStG 1988), (Abweisung)
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