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SWK 29, 10. Oktober 1998, Seite R 105

Außerordentlicher Versorgungsgenuß

Der vom Bundespräsidenten mit Entschließung bewilligte außerordentliche Versorgungsgenuß (Ehrenpension) gilt als freiwillige Rente. - (§ 29 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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